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Fragen und Antworten

Am besten kontaktieren Sie den jeweiligen Standort bitte per E‑Mail.  Nach einem Erstgespräch mit den Bezugspersonen und einem Kennenlernen, wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie im Kinderschutzzentrum das geeignete Angebot ist.

Da es eine begrenzte Anzahl an Psychotherapieplätzen im Kinderschutzzentrum gibt, kann es zu Wartezeiten kommen oder wir empfehlen einen niedergelassene Psychotherapeut*innen.

Unser Angebot ist kostenlos und vertraulich.

Die Finanzierung läuft über: Leistungsvertrag – Land/Abteilung KiJuHi, Sozialversicherungsträger, Familienberatung-Bund, Justizministerium-Bund und Subventionen - Stadt Innsbruck, usw.

Kindergruppe Innsbruck

Anmeldung oder Informationen unter:

Tel. 0664 / 540 74 27 bzw. Tel: 0512 / 58 37 57,

Oder per Mail an: kindergruppe@kinderschutz-tirol.at

bei Mag.a Natalie Knapp, MSc

Museumstraße 11, 6020 Innsbruck

 

Vor Beginn der Gruppe findet ein Gespräch mit den Bezugspersonen und ein Kennenlernen des Kindes statt, um die Entwicklung des Kindes zu erfassen und um gemeinsam zu entscheiden, ob die Kindergruppe das geeignete Angebot für das Kind ist.

Eine Gefährdungsmeldung ist eine telefonische, persönliche oder schriftliche Meldung an das zuständige Amt für Kinder- und Jugendhilfe.

Eine (Straf-)Anzeige ist eine Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei) oder ein Amtsgericht, der nach Auffassung des Mitteilenden eine Straftat erfüllt.

Anzeigeberechtigt ist jeder (nicht nur die/der Geschädigte). Wir als Beratungsstelle machen keine Anzeige, beraten aber ausführlich über den Ablauf einer Anzeige und begleiten Sie in allen Schritten.

Ein offizielles Formular zur Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und eine Einschätzungsskala zur Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen finden Sie unter:

https://www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht/

Es wird empfohlen das ausgefüllte Formular auszudrucken und im Postweg an den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu übermitteln. Diesen erreichen Sie über das zuständige Magistrat bzw. bei Ihrer Bezirks­hauptmannschaft.

Allgemein ist jede Person berechtigt eine Gefährdungsmeldung zu machen.

 

Zudem verpflichtet zu einer Meldung sind:

  • Gerichte, Behörden, Polizei und sonstige Organe der öffentlichen Aufsicht (z.B. Gerichte, Familien- und Jugendgerichtshilfe, Schulbehörden, Bundespolizei)
  • Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen (z.B. Kindergärten, Kinderkrippen, Schulen, Horte, Einrichtungen zur außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit)
  • Personen, die freiberuflich die Betreuung und den Unterricht von Kindern und Jugendlichen übernehmen z.B. Tageseltern
  • psychosoziale Beratungseinrichtungen wie Kinder- und Jugendanwaltschaften, Familien-, Frauen- oder Erziehungsberatungsstellen, Kinder- oder Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser
  • private Kinder und Jugendhilfeeinrichtungen
  • von der Kinder- und Jugendhilfe beauftragte freiberuflich tätige Personen
  • Kranken- und Kuranstalten sowie Einrichtungen der Hauskrankenpflege
  • Angehörige von gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen (z.B. Ärzt/innen, Zahnärzt/innen, klinische Psycholog/innen, Gesundheitspycholog/innen, Psychotherapeut/innen, Hebammen, Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen, diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Heilmasseur/innen und Musiktherapeut/innen).

 

(Quelle: https://www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht/  )

Schulungen und Seminare zum Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche können auf Anfrage per E-Mail an: office@kinder-jugend.tirol vereinbart werden.

Eine Prozessbegleiter*in bereitet Sie und Ihr Kind auf das Gerichtsverfahren und die einzelnen Verfahrensschritte, vor allem auf die Einvernahme bei Polizei oder Gericht vor. Zudem bekommen Sie durch Gespräche Unterstützung und Entlassung.

hier finden Sie weitere Informationen

www.pb-fachstelle.at/fuer-kinder-und-jugendliche/prozessbegleitung-info-kinder/

FACHBEREICHSLEITUNG

Dipl.-Soz.päd. Marko Menzel, MA