Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, die Tiroler Kinder und Jugend GmbH Prävention Beratung Begleitung Schutz, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kinder-jugend.tirol.
STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2 vereinbar.
NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen:
Bilder und Grafiken verfügen teilweise noch über einen mangelhaften oder fehlenden Alternativtext. Das Erfolgskriterium Nicht-textueller Inhalt wird dadurch verletzt. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte laufend zu überarbeiten.
Die Mängel der folgenden Erfolgskriterien werden von unserem Content-Team und unserer Technikabteilung in den nächsten Entwicklungszyklen, voraussichtlich bis Juni 2025 behoben:
Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir habe die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.
Auch haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf visuelle Animationen sowie Audio- und Videodateien geprüft. Sollten Sie weitere audiovisuelle Inhalte finden, für die Sie noch Textalternativen oder Untertitel benötigen oder Animationen finden, die noch mit Mechanismen zum Unterbrechen bedürfen, teilen Sie uns dies bitte gerne mit.
Unverhältnismäßige Belastung
Das Video auf der Startseite, welches im Header automatisch abgespielt wird, ist nicht mit Audio hinterlegt und benötigt daher auch keine Audio-Deskription.
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
PDF-Dokumente und Office-Dokumente, vorwiegend ältere, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung wurde am 01.04.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 01.04.2025 aktualisiert.
FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie uns über diese E‑Mail office@kinder-jugend.tirol zu kontaktieren.
Kontakt:
Tiroler Kinder und Jugend GmbH – Prävention Beratung Begleitung Schutz
Museumstraße 11
6020 Innsbruck
Österreich
Tel: +43 512 55 23 58
E-Mail: office@kinder-jugend.tirol
DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren